Häufig gestellte Fragen

Was ist ein unabhängiger Vermögensverwalter?

Was versteht man unter dem Begriff und der Dienstleistung der unabhängigen Vermögensverwaltung?

In den vergangenen Jahren haben viele private und institutionelle Anleger die unabhängigen Vermögensverwalter als Alternative zu den Banken kennen- und schätzen gelernt. Die Dienstleistung der Vermögensverwaltung als solche besteht darin, dass der Vermögensverwalter die Vermögensanlagen des Kunden nach den Vorgaben des Anlegers im Rahmen eines Wertpapierdepots nach den jeweiligen Börsensituationen laufend optimiert. Hierzu erteilt der Anleger dem Vermögensverwalter eine Vollmacht, die nur für dieses festgelegte Kundendepot bei einer Depotbank gilt. Eine Vollmacht ermächtigt für das Kundendepot lediglich dazu, Wertpapiere zu kaufen und zu verkaufen.

Gibt es Unterschiede zwischen Vermögensberatern und ‑verwaltern?

Wer in Wertpapieren angelegte Kundendepots verwalten möchte, bedarf einer Zulassung zur sogenannten „Finanzportfolioverwaltung“ von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die im Markt bekannten Vermögensberater verfügen meist nicht über eine solche Lizenz. Genau da liegt der Unterschied: Sie agieren als Anlageberater und erteilen zu einer bestimmten Investition eine Empfehlung, die der Kunde annehmen kann oder auch nicht. Ein Vermögensverwalter jedoch trifft die Anlageentscheidung für den Kunden in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der vereinbarten Anlagerichtlinien selbst.

Wann ist ein Vermögensverwalter unabhängig?

Die dem VuV angeschlossenen Vermögensverwalter sind unabhängig, weil sie weder in Banken- oder Versicherungskonzernen noch in Strukturvertrieben eingebunden und daher frei von Vertriebsvorgaben tätig sind. Sie haben sich selbstständig gemacht, um ausschließlich die Interessen ihrer Kunden und nicht die übergeordneter Konzernorgane zu vertreten. Sie sehen ihre Aufgabe darin, ihre Kenntnisse und Erfahrungen auf der Grundlage einer langfristigen Bindung allein zur nachhaltigen Optimierung des Kundenvermögens einzusetzen. Insbesondere seit der Finanzkrise erkennen Anleger zunehmend die herausragende Bedeutung der Unabhängigkeit und vertrauen zunehmend den VuV-Verbandsmitgliedern.

Ab welchem Anlagebetrag lohnt sich die Beauftragung?

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Institute können hier keine konkreten Beträge genannt werden. Aufzuräumen ist aber mit dem verbreiteten Missverständnis, dass eine unabhängige Vermögensverwaltung erst bei einem Millionenvermögen möglich oder sinnvoll sei. Teilweise haben unabhängige Vermögensverwalter eigene Investmentfonds aufgelegt, die schon mit geringen Anlagebeträgen erworben werden können. Somit kann der Anleger auch mit geringen Anlagebeträgen an der Anlagephilosophie des jeweiligen Vermögensverwalters partizipieren.

Welche Gebühren sind an den unabhängigen Vermögensverwalter zu entrichten?

Die Vergütung basiert auf einem Honorarmodell. Üblich ist ein jährlich anfallender prozentualer Fixbetrag der Anlagesumme. Ergänzend kann ein erfolgsabhängiges Honorar vereinbart werden.

Seit 2008 Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter

Als Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VUV) verpflichten wir uns zu höchsten Standards und strengen Richtlinien für Transparenz, Qualität und Unabhängigkeit. Diese Zugehörigkeit sichert Ihnen als Kunde eine vertrauensvolle und transparente Vermögensverwaltung, die stets Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt.

Der VuV Ehrenkodex
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Wir sind der einzige unabhängige Vermögensverwalter an der Westküste

Wir stehen seit Gründung im Jahr 1999 unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und verfügen über eine Erlaubnis zur Erbringung der Finanzportfolioverwaltung, der Anlageberatung, der Anlage- und Abschlussvermittlung nach § 15 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 5 und 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

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